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In dieser Kategorie und den Sub-Kategorien der einzelnen Bundesländer werden deutschsprachige Seiten von bzw. über Hochschulen, Hochschuleinrichtungen und das Leben rund um den Hochschulcampus in der Bundesrepublik Deutschland gelistet. Die Einträge sind nach den Bundesländern sortiert. Eine Listung erfolgt unabhängig von der Trägerschaft der Hochschule.
Hochschulen sind Stätten der Forschung und der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen und künstlerischen Ausbildung. Die älteste Art der Hochschulen ist die Universität; später kamen Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- bzw. Musikhochschulen und Technische Hochschulen hinzu.
Die Struktur der Kategorie »Hochschulen« ist darauf angelegt, dass diese Sites nicht zweimal (unter Wissen/Hochschulen) und Regional (Kategorie der Stadt bzw. Gemeinde) im Verzeichnis eingetragen werden müssen. Deshalb gibt es für jede Hochschule eine eigene Kategorie, auf die in der zutreffenden Stadt- bzw. Gemeindekategorie mit einem @link verwiesen wird.
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In dieser Kategorie werden Hochschulen in Baden-Württemberg gelistet. Die Listung erfolgt unabhängig davon, ob sie sich in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft befinden. Hochschulen sind Stätten der Forschung und der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen und künstlerischen Ausbildung. Die älteste Art der Hochschulen ist die Universität; später kamen Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- bzw. Musikhochschulen, Technische Hochschulen und Berufsakademien hinzu.
- Universitäten sind Hochschulen, die grundsätzlich die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung pflegen. Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter aus den Latein- und Domschulen. Zu den festen Formen eines Studium generale brachte es zuerst die im 12. Jahrhundert mit päpstlichem Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. In neuerer Zeit führen auch technische Hochschulen die Bezeichnung Universität. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Fachhochschulen wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab 1968 eingeführt. Es handelt sich um Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich, die in mindestens einer Fachrichtung (besonders Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschaft, Architektur, Ingenieurwesen) ausbilden. Für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife (Abschluss der Fachoberschule) oder eine andere Hochschulreife erforderlich.
- Pädagogische Hochschulen (früher pädagogische Akademien bzw. pädagogische Institute) sind Einrichtungen zur Ausbildung von Grund-, Haupt- und z. T. auch Realschullehrern. In den meisten Bundesländern sind die Ausbildungsgänge inzwischen in die Universitäten integriert worden.
- Kunst- bzw. Musikhochschulen sind Ausbildungsstätten zur Ausbildung bildender Künstler, Kunstpädagogen, Musiker und Musikpädagogen. In einigen Bundesländern sind die Ausbildungsgänge in die Universitäten integriert worden.
- Technische Hochschulen (Abkürzung: TH) sind Hochschulen für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge und entsprechen im Aufbau den Universitäten. Die technischen Hochschulen entwickelten sich während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus polytechnischen Schulen, die allmählich Hochschulcharakter bekamen. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Berufsakademien (Abkürzung: BA) sind Hochschulen, die Studiengänge nach dem dualen System (betrieblich und schulisch) anbieten. Bisher gibt es Berufsakademien nur in einigen Bundesländern. In Bremen, Hamburg und im Saarland gibt es vergleichbare Wirtschaftsakademien. Bewerber benötigen für die Zulassung zum BA-Studium die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife bzw. den Fachhochschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen.
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In dieser Kategorie werden Hochschulen in Bayern gelistet. Die Listung erfolgt unabhängig davon, ob sie sich in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft befinden. Hochschulen sind Stätten der Forschung und der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen und künstlerischen Ausbildung. Die älteste Art der Hochschulen ist die Universität; später kamen Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- bzw. Musikhochschulen, Technische Hochschulen und Berufsakademien hinzu.
- Universitäten sind Hochschulen, die grundsätzlich die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung pflegen. Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter aus den Latein- und Domschulen. Zu den festen Formen eines Studium generale brachte es zuerst die im 12. Jahrhundert mit päpstlichem Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. In neuerer Zeit führen auch technische Hochschulen die Bezeichnung Universität. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Fachhochschulen wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab 1968 eingeführt. Es handelt sich um Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich, die in mindestens einer Fachrichtung (besonders Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschaft, Architektur, Ingenieurwesen) ausbilden. Für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife (Abschluss der Fachoberschule) oder eine andere Hochschulreife erforderlich.
- Pädagogische Hochschulen (früher pädagogische Akademien bzw. pädagogische Institute) sind Einrichtungen zur Ausbildung von Grund-, Haupt- und z. T. auch Realschullehrern. In den meisten Bundesländern sind die Ausbildungsgänge inzwischen in die Universitäten integriert worden.
- Kunst- bzw. Musikhochschulen sind Ausbildungsstätten zur Ausbildung bildender Künstler, Kunstpädagogen, Musiker und Musikpädagogen. In einigen Bundesländern sind die Ausbildungsgänge in die Universitäten integriert worden.
- Technische Hochschulen (Abkürzung: TH) sind Hochschulen für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge und entsprechen im Aufbau den Universitäten. Die technischen Hochschulen entwickelten sich während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus polytechnischen Schulen, die allmählich Hochschulcharakter bekamen. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Berufsakademien (Abkürzung: BA) sind Hochschulen, die Studiengänge nach dem dualen System (betrieblich und schulisch) anbieten. Bisher gibt es Berufsakademien nur in einigen Bundesländern. In Bremen, Hamburg und im Saarland gibt es vergleichbare Wirtschaftsakademien. Bewerber benötigen für die Zulassung zum BA-Studium die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife bzw. den Fachhochschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen.
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Die Fachhochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung wurde 1979 gegründet. Die Hochschule bildet Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes von Dienststellen und Einrichtungen des Bundes aus. Neben dem Zentralbereich in Brühl/Rheinland sind die verschiedenen Fachbereiche an unterschiedlichen Standorten angesiedelt. Standorte der einzelnen Fachbereiche:Die Fachhochschule bildet eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
- FB Allgemeine Innere Verwaltung (Brühl)
- FB Arbeitsverwaltung (Mannheim)
- FB Auswärtige Angelegenheiten (Bonn)
- FB Bundeswehrverwaltung (Mannheim und Schwerin)
- FB Finanzen (Münster)
- FB Landwirtschaftliche Sozialversicherung (Kassel)
- FB Öffentliche Sicherheit, Abteilung Bundeskriminalamt (Wiesbaden)
- FB Öffentliche Sicherheit, Abteilung Bundesamt für Verfassungsschutz (Swisttal-Heimerzheim)
- FB Öffentliche Sicherheit, Abteilung Bundesnachrichtendienst (Haar)
- FB Sozialversicherung (Berlin)
- FB Wetterdienst (Offenbach am Main)
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In dieser Kategorie werden Hochschulen in Hamburg gelistet. Die Listung erfolgt unabhängig davon, ob sie sich in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft befinden. Hochschulen sind Stätten der Forschung und der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen und künstlerischen Ausbildung. Die älteste Art der Hochschulen ist die Universität; später kamen Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- bzw. Musikhochschulen, Technische Hochschulen und Berufsakademien hinzu.
- Universitäten sind Hochschulen, die grundsätzlich die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung pflegen. Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter aus den Latein- und Domschulen. Zu den festen Formen eines Studium generale brachte es zuerst die im 12. Jahrhundert mit päpstlichem Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. In neuerer Zeit führen auch technische Hochschulen die Bezeichnung Universität. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Fachhochschulen wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab 1968 eingeführt. Es handelt sich um Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich, die in mindestens einer Fachrichtung (besonders Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschaft, Architektur, Ingenieurwesen) ausbilden. Für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife (Abschluss der Fachoberschule) oder eine andere Hochschulreife erforderlich.
- Pädagogische Hochschulen (früher pädagogische Akademien bzw. pädagogische Institute) sind Einrichtungen zur Ausbildung von Grund-, Haupt- und z. T. auch Realschullehrern. In den meisten Bundesländern sind die Ausbildungsgänge inzwischen in die Universitäten integriert worden.
- Kunst- bzw. Musikhochschulen sind Ausbildungsstätten zur Ausbildung bildender Künstler, Kunstpädagogen, Musiker und Musikpädagogen. In einigen Bundesländern sind die Ausbildungsgänge in die Universitäten integriert worden.
- Technische Hochschulen (Abkürzung: TH) sind Hochschulen für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge und entsprechen im Aufbau den Universitäten. Die technischen Hochschulen entwickelten sich während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus polytechnischen Schulen, die allmählich Hochschulcharakter bekamen. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Berufsakademien (Abkürzung: BA) sind Hochschulen, die Studiengänge nach dem dualen System (betrieblich und schulisch) anbieten. Bisher gibt es Berufsakademien nur in einigen Bundesländern. In Bremen, Hamburg und im Saarland gibt es vergleichbare Wirtschaftsakademien. Bewerber benötigen für die Zulassung zum BA-Studium die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife bzw. den Fachhochschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen.
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In dieser Kategorie werden Hochschulen in Hessen gelistet. Die Listung erfolgt unabhängig davon, ob sie sich in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft befinden. Hochschulen sind Stätten der Forschung und der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen und künstlerischen Ausbildung. Die älteste Art der Hochschulen ist die Universität; später kamen Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- bzw. Musikhochschulen, Technische Hochschulen und Berufsakademien hinzu.
- Universitäten sind Hochschulen, die grundsätzlich die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung pflegen. Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter aus den Latein- und Domschulen. Zu den festen Formen eines Studium generale brachte es zuerst die im 12. Jahrhundert mit päpstlichem Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. In neuerer Zeit führen auch technische Hochschulen die Bezeichnung Universität. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Fachhochschulen wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab 1968 eingeführt. Es handelt sich um Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich, die in mindestens einer Fachrichtung (besonders Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschaft, Architektur, Ingenieurwesen) ausbilden. Für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife (Abschluss der Fachoberschule) oder eine andere Hochschulreife erforderlich.
- Pädagogische Hochschulen (früher pädagogische Akademien bzw. pädagogische Institute) sind Einrichtungen zur Ausbildung von Grund-, Haupt- und z. T. auch Realschullehrern. In den meisten Bundesländern sind die Ausbildungsgänge inzwischen in die Universitäten integriert worden.
- Kunst- bzw. Musikhochschulen sind Ausbildungsstätten zur Ausbildung bildender Künstler, Kunstpädagogen, Musiker und Musikpädagogen. In einigen Bundesländern sind die Ausbildungsgänge in die Universitäten integriert worden.
- Technische Hochschulen (Abkürzung: TH) sind Hochschulen für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge und entsprechen im Aufbau den Universitäten. Die technischen Hochschulen entwickelten sich während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus polytechnischen Schulen, die allmählich Hochschulcharakter bekamen. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Berufsakademien (Abkürzung: BA) sind Hochschulen, die Studiengänge nach dem dualen System (betrieblich und schulisch) anbieten. Bisher gibt es Berufsakademien nur in einigen Bundesländern. In Bremen, Hamburg und im Saarland gibt es vergleichbare Wirtschaftsakademien. Bewerber benötigen für die Zulassung zum BA-Studium die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife bzw. den Fachhochschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen.
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In dieser Kategorie werden Hochschulen in Niedersachsen gelistet. Die Listung erfolgt unabhängig davon, ob sie sich in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft befinden. Hochschulen sind Stätten der Forschung und der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen und künstlerischen Ausbildung. Die älteste Art der Hochschulen ist die Universität; später kamen Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- bzw. Musikhochschulen, Technische Hochschulen und Berufsakademien hinzu.
- Universitäten sind Hochschulen, die grundsätzlich die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung pflegen. Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter aus den Latein- und Domschulen. Zu den festen Formen eines Studium generale brachte es zuerst die im 12. Jahrhundert mit päpstlichem Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. In neuerer Zeit führen auch technische Hochschulen die Bezeichnung Universität. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Fachhochschulen wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab 1968 eingeführt. Es handelt sich um Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich, die in mindestens einer Fachrichtung (besonders Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschaft, Architektur, Ingenieurwesen) ausbilden. Für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife (Abschluss der Fachoberschule) oder eine andere Hochschulreife erforderlich.
- Pädagogische Hochschulen (früher pädagogische Akademien bzw. pädagogische Institute) sind Einrichtungen zur Ausbildung von Grund-, Haupt- und z. T. auch Realschullehrern. In den meisten Bundesländern sind die Ausbildungsgänge inzwischen in die Universitäten integriert worden.
- Kunst- bzw. Musikhochschulen sind Ausbildungsstätten zur Ausbildung bildender Künstler, Kunstpädagogen, Musiker und Musikpädagogen. In einigen Bundesländern sind die Ausbildungsgänge in die Universitäten integriert worden.
- Technische Hochschulen (Abkürzung: TH) sind Hochschulen für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge und entsprechen im Aufbau den Universitäten. Die technischen Hochschulen entwickelten sich während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus polytechnischen Schulen, die allmählich Hochschulcharakter bekamen. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Berufsakademien (Abkürzung: BA) sind Hochschulen, die Studiengänge nach dem dualen System (betrieblich und schulisch) anbieten. Bisher gibt es Berufsakademien nur in einigen Bundesländern. In Bremen, Hamburg und im Saarland gibt es vergleichbare Wirtschaftsakademien. Bewerber benötigen für die Zulassung zum BA-Studium die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife bzw. den Fachhochschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen.
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In dieser Kategorie werden Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gelistet. Die Listung erfolgt unabhängig davon, ob sie sich in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft befinden. Hochschulen sind Stätten der Forschung und der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen und künstlerischen Ausbildung. Die älteste Art der Hochschulen ist die Universität; später kamen Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- bzw. Musikhochschulen, Technische Hochschulen und Berufsakademien hinzu.
- Universitäten sind Hochschulen, die grundsätzlich die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung pflegen. Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter aus den Latein- und Domschulen. Zu den festen Formen eines Studium generale brachte es zuerst die im 12. Jahrhundert mit päpstlichem Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. In neuerer Zeit führen auch technische Hochschulen die Bezeichnung Universität. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Fachhochschulen wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab 1968 eingeführt. Es handelt sich um Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich, die in mindestens einer Fachrichtung (besonders Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschaft, Architektur, Ingenieurwesen) ausbilden. Für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife (Abschluss der Fachoberschule) oder eine andere Hochschulreife erforderlich.
- Pädagogische Hochschulen (früher pädagogische Akademien bzw. pädagogische Institute) sind Einrichtungen zur Ausbildung von Grund-, Haupt- und z. T. auch Realschullehrern. In den meisten Bundesländern sind die Ausbildungsgänge inzwischen in die Universitäten integriert worden.
- Kunst- bzw. Musikhochschulen sind Ausbildungsstätten zur Ausbildung bildender Künstler, Kunstpädagogen, Musiker und Musikpädagogen. In einigen Bundesländern sind die Ausbildungsgänge in die Universitäten integriert worden.
- Technische Hochschulen (Abkürzung: TH) sind Hochschulen für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge und entsprechen im Aufbau den Universitäten. Die technischen Hochschulen entwickelten sich während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus polytechnischen Schulen, die allmählich Hochschulcharakter bekamen. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
- Berufsakademien (Abkürzung: BA) sind Hochschulen, die Studiengänge nach dem dualen System (betrieblich und schulisch) anbieten. Bisher gibt es Berufsakademien nur in einigen Bundesländern. In Bremen, Hamburg und im Saarland gibt es vergleichbare Wirtschaftsakademien. Bewerber benötigen für die Zulassung zum BA-Studium die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife bzw. den Fachhochschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen.
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