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Top: World: Deutsch: Wirtschaft: Rechnungswesen: Produkte_und_Dienstleistungen: Wirtschaftsprüfung

Die Kategorie ist für Unternehmen bestimmt, die Schwerpunktmäßig im Bereich Wirtschaftsprüfung tätig sind und - wie in der Praxis durchaus üblich - sekundär auch Leistungen aus den Bereichen Steuerberatung und -gestaltung anbieten. Für eine Listung in dieser Kategorie ist es nicht ausreichend, wenn das Unternehmen neben Steuerberatung/Steuergestaltung u.a. auch betriebswirtschafliche Beratungsleistungen anbietet, die als Wirtschaftsprüfung im weiteren Sinne ausgelegt werden können (dies ist i.d.R. bei Steuerberatern der Fall).

Die hier gelisteten Unternehmen müssen also tatsächlich, wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz üblich, vereidigte Wirtschaftsprüfer beschäftigen.

Daneben werden hier aber auch themenspezifische Berufsvereinigungen und sonstige fachbezogene Ressourcen gelistet.

Österreich

Titel der Seite

Der Titel, muss den korrekten, vollständigen Firmennamen und die Rechtsform enthalten (z.B. "ABC Wirtschaftsprüfung GmbH". Also bitte weder Verkürzungen oder Vereinfachungen des Firmennamens noch Produktanpreisungen.


Beschreibung des Eintrags

Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder maximal zwei Sätzen die Inhalte der Seite und die angebotenen Dienstleistungen/Produkte beschreiben. Beschreiben Sie die Seite aus der Sicht eines objektiven Dritten. Verwenden Sie in der Beschreibung nur die dritte Person, also kein "wir" oder "unsere". Orientieren Sie sich am Beschreibungsstil der bereits aufgenommen Seiten in der Kategorie.

Bitte ersparen Sie uns reine Aufzählungen von Schlüsselworten, werbesprachliche Slogans, Superlative oder sonstige unüberprüfbare Werturteile. Solche Beschreibungen werden ausnahmslos abgeändert.

Am Ende der Beschreibung, nach dem obligatorischen Satzpunkt soll das Länderkennzeichen, die Postleitzahl und der Ort, an dem das Unternehmens seinen Hauptsitz hat, in der Form [D-12345 Musterstadt] stehen.


Mehrfachanmeldungen

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Wirtschaftsprüfer ist ein Wirtschaftstreuhandberuf. Die Berufsträger werden von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder überwacht. Der Berechtigungsumfang ist in § 5 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geregelt.

Beispiele für mögliche Leistungen:


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Letzte Änderung: Montag, 30. Oktober 2006 20:26 PZ - editieren