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Top: World: Deutsch: Wirtschaft: Nahrungs-_und_Genussmittel: Zusatzstoffe

Gelistet werden
  • Hersteller
  • Großhandel mit Import und Export
  • sowie allgemeine Informationen für die gewerbliche Anwendung von Zusatzstoffen.

Betriebe und Dienstleister, die sich an Endverbraucher wenden, tragen Sie bitte direkt in der entsprechenden Stadt oder Gemeinde unter Regional : Deutschland , Regional : Österreich , Regional : Schweiz ein.

Definitiv nicht aufgenommen werden Betriebe und Filialen mit einem regionalen Wirkungsbereich * , Gewürze oder Kräuter.

* in dieser Kategorie keine Nahrungsergänzungsmittel, Drogerien und Apotheken, Einzelhändler oder Versender von Zusatzstoffen an Endverbraucher, Marktbeschicker und Sonstige.

Grundsätzlich unterliegt der Umgang mit Lebensmitteln in der EU einem strikten Verfälschungs- und Täuschungsverbot. Für die Verarbeitung, Frischhaltung (Konservierung) und zur Darstellung der erwartungsgemäßen Produkteigenschaften ist der Einsatz von Zusätzen nach EU-weiten und nationalen Zusatzstoffverordnungen in vorgeschriebenen Grenzen erlaubt.

Backtriebmittel, Pökelmittel, Umrötungsmittel, Aromen, Süß- und Farbstoffe etc. sind als klassische Zusatzstoffe für die Verwendung in Lebensmittel und Umhüllungen genehmigungspflichtig und kennzeichnungspflichtig, was sich in Europa in den sog. "E-Nummern" ausdrückt.

Produktuntypische Konservierungsstoffe unterliegen inzwischen dem Verwendungsverbot. In Risikolebensmitteln, wie Krabben, Currywürsten und Hackfleisch, sind Konservierungszusätze Voraussetzung für Verarbeitung und Inverkehrbringen.


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Letzte Änderung: Dienstag, 23. Oktober 2007 2:04 PZ - editieren