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Top: World: Deutsch: Wirtschaft: Nahrungs-_und_Genussmittel: Zusatzstoffe
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Betriebe und Dienstleister, die sich an Endverbraucher wenden, tragen Sie bitte direkt in der entsprechenden Stadt oder Gemeinde unter Regional : Deutschland , Regional : Österreich , Regional : Schweiz ein. Definitiv nicht aufgenommen werden Betriebe und Filialen mit einem regionalen Wirkungsbereich * , Gewürze oder Kräuter.* in dieser Kategorie keine Nahrungsergänzungsmittel, Drogerien und Apotheken, Einzelhändler oder Versender von Zusatzstoffen an Endverbraucher, Marktbeschicker und Sonstige. |
Grundsätzlich unterliegt der Umgang mit Lebensmitteln in der EU einem strikten Verfälschungs- und Täuschungsverbot. Für die Verarbeitung, Frischhaltung (Konservierung) und zur Darstellung der erwartungsgemäßen Produkteigenschaften ist der Einsatz von Zusätzen nach EU-weiten und nationalen Zusatzstoffverordnungen in vorgeschriebenen Grenzen erlaubt.Backtriebmittel, Pökelmittel, Umrötungsmittel, Aromen, Süß- und Farbstoffe etc. sind als klassische Zusatzstoffe für die Verwendung in Lebensmittel und Umhüllungen genehmigungspflichtig und kennzeichnungspflichtig, was sich in Europa in den sog. "E-Nummern" ausdrückt.
Produktuntypische Konservierungsstoffe unterliegen inzwischen dem Verwendungsverbot. In Risikolebensmitteln, wie Krabben, Currywürsten und Hackfleisch, sind Konservierungszusätze Voraussetzung für Verarbeitung und Inverkehrbringen.
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