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Deutschland

Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Sites in Kategorien unter World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Wirtschaft/Versicherungen/Unfallversicherungen/ im Open Directory:

  1. Die Kategorie Unfallversicherungen und die zugehörigen Sub-Kategorien sind für Links von privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen gedacht, die Personen in Deutschland versichern.


    Für Versicherungsmakler gibt es die eigenständige Kategorie World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Wirtschaft/Versicherungen/Makler/. Versicherungsvertreter und -agenturen, die nur lokal in Erscheinung treten, melden Sie bitte in der Stadt bzw. Gemeinde des Betriebssitzes an.

  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Versicherung sein (z.B. "Holz-Berufsgenossenschaft"). Verwenden Sie bitte keine Verkürzungen oder Vereinfachungen, wie "Holz-BG".

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite und evtl. auch kurz die Angebote beschreiben. Bitte keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache/Superlative/unüberprüfbare Werturteile. Die Editoren des Open Directory werden die Beschreibung sonst ändern.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise beherzigen.

In dieser Kategorie finden Sie Informationen zu privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen.

Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung und kann beschränkt auf bestimmte Risiken abgeschlossen werden (z.B. für Unfälle auf Reisen oder Sportunfälle). Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sind abhängig vom vereinbarten Vertrag.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten) eintritt. Arbeitnehmer und Auszubildende sind gesetzlich unfallversichert - unabhängig davon, wie hoch ihr Arbeitsentgelt ist. Die gesetzliche Unfalversicherung schützt außerdem Landwirte, Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, Schüler und Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender.

Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können, wenn sie nicht bereits gesetzlich versichert sind, sich und ihren mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern. Beamte unterliegen der Unfallfürsorge und sind nicht in die gesetzliche Unfallversicherung eingebunden.

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