Open Directory Project
über dmoz | Hilfe

Top: World: Deutsch: Wirtschaft: Finanzgewerbe: Versicherungen: Makler

Diese Kategorie ist für Makler bestimmt, deren Angebot sich aufgrund der gebotenen Produkte auch an Unternehmen sowie an alle Kunden in einem Land richtet. Makler, die ausschließlich Policen und Risikovorsorgekonzepte für Privatpersonen vermitteln, werden in dieser Kategorie nicht aufgenommen. Selbstverständlich vertreten Versicherungsmakler mehr als eine Gesellschaft. Überwiegend regional tätige Makler respektive Agenten einzelner Gesellschaften, sofern diese aufgrund der angebotenen Konzepte und versicherbaren Risiken nicht außergewöhnlich sind oder sich ausschließlich an private Endverbraucher richten, melden ihre Seiten bitte direkt unter der entsprechenden Stadt in der Regional-Kategorie an.


Wie ist die Kategorie logisch aufgebaut?

Die Kategorie ist in drei Bereiche unterteilt:
  • Branchenspezifischer Teil

    Prüfen Sie bitte, ob der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Beratung bestimmter Branchen liegt und schlagen Sie Ihre Site in der entsprechenden Branchenkategorie vor.

    Sollte Ihre Branche noch nicht vorhanden sein, dann, und nur dann, schlagen Sie die Site bitte im Root der entsprechenden Kategorie vor.


  • Thematischer Teil

    Prüfen Sie bitte, ob der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Beratung zu und Vermittlung von


    liegt und schlagen Sie Ihre Site entweder, sofern bereits vorhanden, in der entsprechenden Sparte (z.B. "Marine", "Reise" oder "Tiere") oder in der entsprechenden Landeskategorie vor.

    Sollte Ihr Land noch nicht vorhanden sein, dann, und nur dann, schlagen Sie die Site bitte im Root der entsprechenden Kategorie vor.


  • Regionaler Teil

    Ist kein ausgeprägter Schwerpunkt in den Bereichen Beratung und Vermittlung von Versicherungen erkennbar, dann handelt sich um einen so genannten Multi Line-Agenten. Prüfen Sie bitte, in welchem Land, und gegebenenfalls welchem Bundesland oder welchen Kanton, das Unternehmen seinen Hauptsitz unterhält und schlagen Sie Ihre Site in der entsprechenden Landeskategorie vor.

    Sollte Ihr Land noch nicht vorhanden sein, dann, und nur dann, schlagen Sie die Site bitte im Root der entsprechenden Kategorie vor.



Bitte beachten Sie abschließend, daß die Seiten dabei hinsichtlich des gebotenen Inhalts einen gewissen Mindeststandart bieten sollten. Dieser wird eindeutig nicht erreicht, wenn ausschließlich Online-Formulare zur Anforderung eines Prämienvergleiches angeboten wird, Wikipedia-Artikeln kopiert oder aus anderen, frei zugänglichen Quellen Inhalte (auch nur teilweise) übernommen und lediglich durch ein Online-Formular ergänzt wurden.

Im Übrigen gelten hinsichtlich der Formulierung des Titels und der Beschreibung die generellen Richtlinien für den Bereich Wirtschaft.

Die Beachtung dieser Hinweise wird die Bearbeitung Ihres Vorschlages nicht unnötig verzögern.

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsmakler zum 22.05.2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsvertreter ist hingegen, wer von einem/mehreren Versicherungsunternehmen oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter). Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.

Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO befugt, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. (Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)



    Copyright © 1998-2009 Netscape

Letzte Änderung: Samstag, 19. September 2009 9:04 PZ - editieren