Open Directory Project
über dmoz | Hilfe

Top: World: Deutsch: Regional: Europa: Deutschland: Staat: Recht

Achtung: Seiten von Rechtsanwälten bitte unter World/Deutsch/Gesellschaft/Recht/Rechtsanwälte_und_Notare anmelden. Seiten mit wissenschaftlichem Charakter bitte unter World/Deutsch/Wissenschaft/Recht anmelden.

Allgemeines zu den Themen Recht, Gesetzestexte und Rechtssprechung in der Bundesrepublik Deutschland. Wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Recht finden Sie unter World/Deutsch/Wissenschaft/Recht. Rechtsanwälte werden unter World/Deutsch/Gesellschaft/Recht/Rechtsanwälte_und_Notare gelistet.

Arbeitsrecht

Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Links in der Kategorie
World/Deutsch/Regional/Europa/Deutschland/Staat und Politik/Recht/Arbeitsrecht/ im Open Directory:

  1. Die deutsche Regionalkategorie »Arbeitsrecht« beschäftigt sich mit arbeitsrechtlichen Themen, sofern sie für Deutschland relevant sind. Links zu Seiten, die sich nicht mehrheitlich mit dem Thema beschäftigen, respektive auf kommerzielle Angebote verweisen, sind hier fehl am Platz.
    Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:
  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Seite bzw. des Anbieters sein; verwenden Sie keine Verkürzungen oder Vereinfachungen.

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite wiedergeben. Bitte keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache bzw. unüberprüfbare Werturteile verwenden. Die Editoren des Open Directory werden die Beschreibung sonst ändern.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise beherzigen.

Arbeitsrecht ist ein Sonderrechtsgebiet der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; gekennzeichnet durch die besondere rechtliche und wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmer. Es umfasst vor allem:
  1. das Arbeitsvertragsrecht, d. h. die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber;
  2. das Betriebsverfassungsrecht, das es mit der rechtlichen Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, besonders der Stellung und Aufgabe des Betriebsrats, zu tun hat;
  3. das Tarifvertragsrecht, die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber;
  4. das Schlichtungsrecht, das Recht der staatlichen Hilfe zum Abschluss von Kollektivvereinbarungen, vor allem von Tarifverträgen;
  5. das Arbeitskampfrecht, das Recht des Arbeitskampfes, insbesondere der Aussperrung und des Streiks;
  6. das Koalitionsrecht, das Recht der Verbände, d. h. der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände;
  7. die Arbeitsgerichtsbarkeit;
  8. das Arbeitsschutzrecht, d. h. öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer.
In einem weiteren Sinne wird auch das Sozialversicherungsrecht dazu gerechnet, vor allem das Recht der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

Gesetze

Linklisten auf Gesetzestexte

Landesrecht

Gemeinsame Darstellungen oder Rechtssammlungen zum Landesrecht mehrerer deutscher Bundesländer, allgemeine Einführung in die Besonderheiten landesrechtlicher Normen sowie Seiten über Staatsverträge, an denen viele Bundesländer beteiligt sind (z.B. Rundfunkstaatsvertrag).

Informationen zum Recht einzelner Bundesländer gehören in die Kategorie des jeweiligen Landes.

Mietrecht

Bitte melden sie in dieser Kategorie nur Sites an, die sich mit den rechtliche Grundlagen (Gesetze, Urteile, ...) rund um's Wohnen und (Ver-)Mieten von Immobilien befassen.

rechtliche Grundlagen (Gesetze, Urteile, ...) rund um's Wohnen und (Ver-)Mieten von Immobilien

Zivilrecht

Links zum Rechtsgebiet Zivilrecht.

Öffentliches Recht

Links zum Rechtsgebiet öffentliches Recht, dazu gehören beispielhaft Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, Baurecht, Sozialrecht, Umweltrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Wirtschafts- und Steuerrecht.

    Copyright © 1998-2007 Netscape

Letzte Änderung: Montag, 30. Oktober 2006 20:25 PZ - editieren