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Allgemeines zu den Themen Recht, Gesetzestexte und Rechtssprechung in der Bundesrepublik Deutschland. Wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Recht finden Sie unter World/Deutsch/Wissenschaft/Recht. Rechtsanwälte werden unter World/Deutsch/Gesellschaft/Recht/Rechtsanwälte_und_Notare gelistet.
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Arbeitsrecht ist ein Sonderrechtsgebiet der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; gekennzeichnet durch die besondere rechtliche und wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmer. Es umfasst vor allem:In einem weiteren Sinne wird auch das Sozialversicherungsrecht dazu gerechnet, vor allem das Recht der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
- das Arbeitsvertragsrecht, d. h. die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber;
- das Betriebsverfassungsrecht, das es mit der rechtlichen Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, besonders der Stellung und Aufgabe des Betriebsrats, zu tun hat;
- das Tarifvertragsrecht, die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber;
- das Schlichtungsrecht, das Recht der staatlichen Hilfe zum Abschluss von Kollektivvereinbarungen, vor allem von Tarifverträgen;
- das Arbeitskampfrecht, das Recht des Arbeitskampfes, insbesondere der Aussperrung und des Streiks;
- das Koalitionsrecht, das Recht der Verbände, d. h. der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände;
- die Arbeitsgerichtsbarkeit;
- das Arbeitsschutzrecht, d. h. öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer.
Linklisten auf Gesetzestexte
Gemeinsame Darstellungen oder Rechtssammlungen zum Landesrecht mehrerer deutscher Bundesländer, allgemeine Einführung in die Besonderheiten landesrechtlicher Normen sowie Seiten über Staatsverträge, an denen viele Bundesländer beteiligt sind (z.B. Rundfunkstaatsvertrag).Informationen zum Recht einzelner Bundesländer gehören in die Kategorie des jeweiligen Landes.
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