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Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Links in der Kategorie
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  1. Die deutsche Regionalkategorie »Arbeitsrecht« beschäftigt sich mit arbeitsrechtlichen Themen, sofern sie für Deutschland relevant sind. Links zu Seiten, die sich nicht mehrheitlich mit dem Thema beschäftigen, respektive auf kommerzielle Angebote verweisen, sind hier fehl am Platz.
    Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:
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  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise beherzigen.

Arbeitsrecht ist ein Sonderrechtsgebiet der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; gekennzeichnet durch die besondere rechtliche und wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmer. Es umfasst vor allem:
  1. das Arbeitsvertragsrecht, d. h. die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber;
  2. das Betriebsverfassungsrecht, das es mit der rechtlichen Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, besonders der Stellung und Aufgabe des Betriebsrats, zu tun hat;
  3. das Tarifvertragsrecht, die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber;
  4. das Schlichtungsrecht, das Recht der staatlichen Hilfe zum Abschluss von Kollektivvereinbarungen, vor allem von Tarifverträgen;
  5. das Arbeitskampfrecht, das Recht des Arbeitskampfes, insbesondere der Aussperrung und des Streiks;
  6. das Koalitionsrecht, das Recht der Verbände, d. h. der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände;
  7. die Arbeitsgerichtsbarkeit;
  8. das Arbeitsschutzrecht, d. h. öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer.
In einem weiteren Sinne wird auch das Sozialversicherungsrecht dazu gerechnet, vor allem das Recht der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

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Letzte Änderung: Montag, 22. Oktober 2007 8:49 PZ - editieren