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Top: World: Deutsch: Gesellschaft: Verkehr: Fahrerlaubnis

"Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen." So schreibt es § 2 Absatz 1 des deutschen Straßenverkehrsgesetzes vor; ähnliche Regelungen gibt es weltweit.

Diese Kategorie enthält Seiten, die sich mit Erwerb und Entzug der Fahrerlaubnis, mit den Eignungskriterien usw. befassen.


Ferienfahrschulen

Herkömmliche Fahrschulen, die nicht auf auswärtige Schüler spezialisiert sind, werden nicht hier, sondern in der passenden Unterkategorie von World: Deutsch: Regional gelistet.
In diese Kategorie gehören Fahrschulen, die sich auf auswärtige Kunden spezialisiert haben und ihnen eine Fahrausbildung innerhalb weniger Wochen anbieten.

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Letzte Änderung: Samstag, 24. Oktober 2009 12:33 PZ - editieren