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Top: World: Deutsch: Gesellschaft: Staat: Europäische_Union

Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund, bestehend aus 25 (weitesgehend) europäischen Mitgliedstaaten mit insgesamt 459,5 Millionen Einwohnern. Sie verfolgt sowohl intergouvernementale als auch supranationale Interessen im Sinne der Europäischen Gemeinschaften. Die Mitgliedstaaten der EU erwirtschaften gemeinsam das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. Sie geht hervor aus mehreren anderen Europäischen Bündnissen seit 1951 und beeinflusst nunmehr große Bereiche der nationalen Politik. Die Idee zur europäischen Einigung lieferte unter anderem der französische Außenminister Robert Schuman mit dem Schuman-Plan vom 9. Mai 1950. Die heutige Europäische Union als die Dachorganistaion der Europäischen Gemeinschaften, der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft trat.

Quelle: Wikipedia


Erweiterung

Nachdem Bulgarien und Rumänien die Beitrittsverhandlungen positiv abgeschlossen haben, werden sie voraussichtlich am 1. Januar 2007 der EU beitreten. Durch seine schlechte Wirtschafts- und Rechtslage hat besonders Rumänien strenge Auflagen erhalten, die vor dem Beitritt erfüllt werden müssen. Falls diese nicht rechtzeitig umgesetzt werden, kann der Beitritt um ein Jahr verschoben werden. Ein solcher Aufschub kommt nach der Vertragslage jedoch nur bei einem einstimmigen Votum auf der Regierungschef-Konferenz im Oktober 2006 zu Stande.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten (die EU bemängelte die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) wurden mit Kroatien am 4. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Ursprünglich wurde ein gemeinsamer Beitritt mit Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 angestrebt, wahrscheinlich ist jedoch ein Beitritt im Jahr 2009.

Seit dem 4. Oktober 2005 führt die Türkei ergebnisoffene Beitrittsverhandlungen mit der EU, diese könnten laut Expertenmeinung bis zu 15 Jahre andauern. Der Beitritt ist in der EU sehr umstritten. Angekündigte Volksabstimmungen über den Beitritt in Frankreich und in Österreich stellen hohe Hürden dar. Kritiker beanstanden die schlechte wirtschaftliche Lage, die Kulturunterschiede sowie die geringe Achtung der Menschenrechte. Befürworter wiederum plädieren auf die europäische Geschichte, in der die Türkei seit 500 Jahren eine wichtige Rolle spielt. Auch wird gerne auf die sicherheitspolitische Bedeutung der Türkei hingewiesen. Ein Beitritt der Türkei zur EU könnte frühestens im Jahre 2015 erfolgen.

Im Dezember 2005 wurde Mazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Der Termin für den Beginn der Verhandlungen ist jedoch noch offen. Europakuh in Bukarest vergrößern Europakuh in Bukarest

Weitere mittelfristige potentielle Beitrittskandidaten sind die restlichen Staaten des Westbalkans, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, so wie es auf dem EU-Gipfel 2003 in Thessaloniki zugesichert wurde.

Ein ukrainischer EU-Beitritt ist in naher Zeit eher unwahrscheinlich, da die EU derzeit über verstärkte Beziehungen nicht hinausgehen möchte. Trotzdem strebt die Ukraine den Beitritt an.

Es gibt theoretische Überlegungen, die EU auch für die so genannten Maghreb-Staaten und Israel zu öffnen.

Quelle: Wikipedia

Euro

Der Euro (gr. Ευρώ) ist die Währung der Europäischen Währungsunion und nach dem US-Dollar zweitwichtigster Vertreter im Weltwährungssystem. Er wird von der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main kontrolliert und ist offizielle Währung in 12 der 25 EU-Staaten sowie in sechs anderen Ländern. Daneben gibt es fünf weitere Länder und zwei Währungsräume mit festem Umrechnungskurs zum Euro.

Quelle: Wikipedia

Institutionen

Institutionen (v. lat. institutio = Einrichtung, Erziehung, Anleitung) sind in der Soziologie eine mit Handlungs-Rechten, Handlungs-Pflichten oder normativer Geltung belegte soziale Wirklichkeit, durch die Gruppen und Gemeinschaften nach innen und nach außen hin verbindlich (geltend) wirken oder handeln.

Einzelne Institutionen wie

* Europäisches Parlament (Art. 189 ff. EGV) * Rat der Europäischen Union (Art. 202 ff. EGV) * Europäische Kommission (Art. 211 ff. EGV) * Europäischer Gerichtshof (EuGH) (Art. 220 ff. EGV) * Europäischer Rechnungshof (Art. 246 ff. EGV)

bilden die Organe der Europäischen Gemeinschaft. Sie sind gleichzeitig für die gesamte Europäische Union (einheitlicher institutioneller Rahmen) tätig.

Verbraucherzentren

Europäische Verbraucherzentren (Euroguichet) sind in einem Netzwerk zusammengeschlossen und von der Europäischen Union gefördert. Ihre Aufgabe ist der Verbraucherschutz im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr.

Verfassung

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) sollte den EG-Vertrag und den EU-Vertrag ablösen und der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben.

Zu diesem Zweck beauftragten die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2001 einen Konvent (Europäischer Konvent) aus Parlamentariern und Regierungsvertretern unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing mit der Ausarbeitung eines neuen Europavertrages. Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde im Sommer 2003 fertig gestellt, bis zum Sommer 2004 überarbeitet und am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Dazu war aber nötig, dass er zuvor in allen 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert würde, entweder durch die dafür zuständigen nationalen Parlamente oder in Volksabstimmungen.

Dieser Prozess hat einen schweren Rückschlag durch die Ablehnung der EU-Verfassung bei Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden erlitten. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die Ratifikation des Vertrages noch nicht abgeschlossen. Bundespräsident Horst Köhler hat erklärt, er werde das Zustimmungsgesetz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa nicht ausfertigen, bis das Bundesverfassungsgericht über entsprechende Verfassungsbeschwerden entschieden habe. Ob der Verfassungsvertrag in der vorliegenden Form in Kraft treten kann, ist daher fraglich. Auf dem EU-Gipfel in Brüssel (Juni 2006) beschloss der Europäische Rat eine einjährige "Denkpause". Der Ratifizierungsprozess wurde damit bis Mitte 2007 verlängert (ursprünglicher Termin: 1. November 2005). Schweden, Dänemark und Großbritannien verschoben daraufhin bis auf weiteres die geplanten Referenden.

Quelle: Wikipedia


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Letzte Änderung: Donnerstag, 13. Juli 2006 17:55 PZ - editieren