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Top: World: Deutsch: Gesellschaft: Staat: Europäische_Union: Institutionen

Institutionen (v. lat. institutio = Einrichtung, Erziehung, Anleitung) sind in der Soziologie eine mit Handlungs-Rechten, Handlungs-Pflichten oder normativer Geltung belegte soziale Wirklichkeit, durch die Gruppen und Gemeinschaften nach innen und nach außen hin verbindlich (geltend) wirken oder handeln.

Einzelne Institutionen wie

* Europäisches Parlament (Art. 189 ff. EGV) * Rat der Europäischen Union (Art. 202 ff. EGV) * Europäische Kommission (Art. 211 ff. EGV) * Europäischer Gerichtshof (EuGH) (Art. 220 ff. EGV) * Europäischer Rechnungshof (Art. 246 ff. EGV)

bilden die Organe der Europäischen Gemeinschaft. Sie sind gleichzeitig für die gesamte Europäische Union (einheitlicher institutioneller Rahmen) tätig.


Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist im politischen System der Europäischen Union die Exekutive und als solche für das Vorschlagen von Gesetzen und die Überwachung von deren Einhaltung zuständig. Die Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und supranationales Organ der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommissare dienen alleine der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten. Als Organ ist die Kommission bislang in Art. 211ff. EGV, Art. 124ff. EURATOM als Gemeinschaftsorgan verankert. In der zukünftigen Europäischen Verfassung hat sie ihre Rechtsgrundlage in den Art. 25, III-250 des Verfassungsvertragentwurfs. Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 25 Kommissaren, von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Bis 2009 ist dies in der EU-Kommission Barroso der Portugiese José Manuel Durão Barroso.

Quelle: Wikipedia

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Europäischen Gemeinschaften. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Legislative die Bevölkerung. Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. Das Europäische Parlament hat zwei Dienstsitze (sprich Plenarsäle), einer in Brüssel und ein zweiter in Straßburg. In der Zweikammer-Legislative der Europäischen Gemeinschaften entspricht das Europäische Parlament damit dem Unterhaus. Den Vorsitz führt der Präsident des Europäischen Parlamentes.

Quelle: Wikipedia

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Letzte Änderung: Montag, 17. Juli 2006 17:38 PZ - editieren