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Top: World: Deutsch: Gesellschaft: Menschen-_und_Bürgerrechte

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Die Kategorie »Menschenrechte« ist eine Sub-Kategorie zu World/Deutsch/Gesellschaft. Bitte hier nur Seiten anmelden, die sich mit den Menschenrechten im Allgemeinen beschäftigen. Auch Links zu Seiten, die sich nicht mehrheitlich mit dem Thema beschäftigen, respektive auf kommerzielle Angebote verweisen, bitte hier nicht anmelden.

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    Hier finden Sie Seiten, die sich mit den Menschenrechten beschäftigen, insbesondere von Organisationen und aus den Bereichen Nachrichten und Medien.

    >>Menschenrechte<< sind die angeborenen, unveräußerlichen und unantastbaren Rechte und Freiheiten des Einzelnen gegenüber staatlichem Eingriff. Die staats- und rechtsphilosophische Wurzel ist das Naturrecht. Die Menschenrechte werden in den modernen Verfassungen als Grundrechte gewährleistet, so z.B. in der Bundesrepublik Deutschland in Art.1 Grundgesetz. Der Schutz der Menschenrechte ist ein Ziel der Vereinten Nationen (UN); die von der UN am 10.12.1948 beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte enthält rechtlich nicht verbindliche Erklärungen.

    Amtliche Texte

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    Hier finden Sie Gesetze, Erlasse, Staatsverträge und andere amtliche bzw. offizielle Erklärungen und Verkündigungen, die sich mit den Menschenrechten beschäftigen.

    Meinungsfreiheit

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    Hier finden Sie Seiten, die sich mit der Meinungsfreiheit nach Artikel 19 der UN-Resolution befassen:

    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

    Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

    Nachrichten und Medien

    Hier finden Sie Seiten aus Nachrichten und Medien, die sich mit den Menschenrechten beschäftigen.

    Organisationen

    Menschenrechtsorganisationen.

    Persönliche Seiten

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  • Hier finden Sie >>Persönliche Seiten<<, die sich mit den Menschenrechten beschäftigen.

    Pränatale Rechte

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    Hier finden Sie Sites, die sich mit den Pränatalen Rechten in Anlehnung an Artikel 3 der UN-Resolution befassen:

    Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

    Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

    Recht auf Arbeit

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    Hier finden Sie Seiten, die sich mit dem Recht auf Arbeit nach Artikel 23 der UN-Resolution befassen:

  • Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

  • Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

  • Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

  • Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.



  • Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

    Recht auf Bildung

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    Hier finden Sie Seiten, die sich mit dem Recht auf Bildung nach Artikel 26 der UN-Resolution befassen:

  • Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

  • Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

  • Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. Artikel 27



  • Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

    Recht auf Leben

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    Stellungnahmen zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch oder Sterbehilfe, die sich bei ihrer Argumentation auf das Recht auf Leben berufen, sollten nicht hier, sondern beim jeweiligen Thema angemeldet werden.

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    In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

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    Hier finden Sie Sites, die sich mit dem Recht auf Leben nach Artikel 3 der UN-Resolution befassen:

    Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

    Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

    Religionsfreiheit

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    Hier finden Sie Seiten, die sich mit der Religionsfreiheit nach Artikel 18 der UN-Resolution befassen:

    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

    Quelle: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

    Todesstrafe

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