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Top: World: Deutsch: Gesellschaft: Arbeit_und_Beruf: Sexuelle_Belästigung

Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Links unter der Kategorie
World/Deutsch/Gesellschaft/Arbeit und Beruf/Sexuelle Belästigung/ im Open Directory:

  1. Die Kategorie zu »Sexuelle Belästigung« ist eine Sub-Kategorie zum Themenbereich »Arbeit und Beruf«. Die Kategorie ist für alle Belange der sexuellen Belästigung in der Arbeitswelt gedacht. Links zu Seiten, die sich nicht mehrheitlich mit dem Thema beschäftigen, respektive auf kommerzielle Angebote verweisen, sind hier fehl am Platz.
    Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:

  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Seite bzw. des Anbieters sein; verwenden Sie keine Verkürzungen oder Vereinfachungen.

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite wiedergeben. Bitte keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache bzw. unüberprüfbare Werturteile verwenden. Die Editoren des Open Directory werden die Beschreibung sonst ändern.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise beherzigen.

In dieser Kategorie finden Sie Links über sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt. Die sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt richtet sich typischerweise gegen Frauen; im Einzelfall können aber auch Männer betroffen sein. Als sexuelle Belästigung wird jede unerwünschte Verhaltensweise mit sexuellem Bezug bezeichnet. Sexuelle Belästigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch ihren aufdringlichen und unerwünschten Charakter bei der betroffenen Person ein Gefühl der Herabwürdigung und Demütigung hervorruft. Als sexuelle Belästigung bezeichnet man insbesondereDas Gesetz definiert den Tatbestand der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz als "jedes vorsätzliche sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt". Dazu gehören
  1. alle sexuellen Handlungen und Verhaltensweisen, die schon im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind,
  2. Handlungen mit sexuellem Inhalt, die im Strafgesetzbuch nur unter den Auffangtatbestand der Beleidigung fallen, insbesondere sexuell bestimmte Berührungen,
  3. Bemerkungen sexuellen Inhaltes, wobei allerdings Voraussetzung ist, dass diese vom Belästigten erkennbar abgelehnt werden und
  4. das zeigen und sichtbare Anbringen von pornografischen Darstellungen, sofern dies von einem/einer Beschäftigten sichtbar abgelehnt wird.

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Letzte Änderung: Sonntag, 21. Oktober 2007 3:33 PZ - editieren