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Top: World: Deutsch: Gesellschaft: Arbeit_und_Beruf: Arbeitsschutz
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In dieser Kategorie und den Sub-Kategorien finden Informationen zum Themenbereich Arbeitsschutz.
Moderner Arbeitsschutz muss dem Wandel in der Wirtschaft Rechnung tragen. Eine durch moderne Technologien, Globalisierung und demografische Faktoren veränderte Arbeitswelt bringt andere gesundheitliche Belastungen und Risiken mit sich. Darauf muss sich Arbeitsschutz einstellen. Arbeitsschutz ist heute weit mehr als der Schutz vor Unfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsgefahren bei der Arbeit. Moderner Arbeitsschutz hat auch das Ziel, die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Er betrachtet den arbeitenden Menschen im Umfeld von Technik, Arbeitsstoffen, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und sozialen Beziehungen.
Der moderne Arbeitsschutz geht von folgenden Überlegungen aus:
Arbeitsschutz ist der umfassende Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dabei muss die Verknüpfung von Technik Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und sozialen Bedingungen berücksichtigt werden.
Arbeitsschutz ist eine präventive Aufgabe. Belastungsschwerpunkte müssen rechtzeitig erkannt und behoben werden, bevor nachhaltige Gesundheitsschäden auftreten
Arbeitsschutz erfordert die aktive Beteiligung aller Betroffenen, also auch der Beschäftigten
Arbeitsschutz hat eine hohe ökonomische Bedeutung. Leistungsfähige und motivierte Beschäftigte sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Betriebe.
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In dieser Kategorie finden Sie Einträge, die zum Thema »Arbeitssicherheit und Ausstattung von Arbeitsstätten« informieren. Arbeitsstätten sindZur Arbeitsstätte gehören die Verkehrswege, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Pausen-, Bereitschafts-, Liegeräume und Räume für körperliche Ausgleichsübungen, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume (Sanitärräume) sowie Sanitätsraume.
- Arbeitsräume in Gebäuden einschließlich Ausbildungsstätten,
- Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien,
- Baustellen aller Art,
- Verkaufsstände im Freien, sowie
- Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen.
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Gesunde Mitarbeiter in gesunden Unternehmen sichern den künftigen sozialen und wirtschaftlichen Erfolg der Europäischen Gemeinschaft. Diese Überzeugung der Europäischen Kommission war 1996 Anlass zur Gründung des europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung. Institutionen des Arbeitsschutzes und des öffentlichen Gesundheitswesens aus allen EU-Mitgliedsstaaten, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie einiger osteuropäischer Länder sind seine Mitglieder.
Warum Gesundheitsförderung im Betrieb?
Betriebliche Gesundheitsförderung "lohnt" sich gleichermaßen für das Unternehmen wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gesundheit, Motivation und Produktivität bedingen sich gegenseitig. Betriebliche Gesundheitsförderung eröffnet die Chance, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhöhen und so die Produktivität und Qualität zu sichern oder zu steigern.
Erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung bedarf des Einvernehmens zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Betriebliche Gesundheitsförderung kann gezielt Arbeitsbelastungen verringern und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen der Beschäftigten stärken.
Erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung gleicht einem Lernzyklus, der Bedarfserhebung, Konzeption, Maßnahmenumsetzung und Erfolgskontrolle umfasst.
Instrumente betrieblicher Gesundheitsförderung können ein Arbeitskreis Gesundheit, der betriebliche Gesundheitsbericht, Gesundheitszirkel sowie Mitarbeiterbefragungen sein. Auch Rückenschulen, Streßbewältigungstraining oder Kommunikationstraining ebenso wie Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsumorganisation können Bestandteile sein.
Arbeitsschutzverwaltungen, Krankenkassen und die gesetzlichen Unfallverhütungen helfen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Durch betriebliche Gesundheitsförderung ergibt sich auf der Seite der Beschäftigten ein Mehr an Gesundheit und Lebensqualität, auf der Seite der Unternehmensleitung ein Mehr an Produktivität und Qualität.
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Die Kategorie Chemikalien und Gefahrstoffe befasst sich mit dem Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und bestimmten Erzeugnissen; außerdem mit Regelungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
Aus Arbeitsschutzgründen schreibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als Grundpflichten vor, dass der ArbeitgeberDie Gefahrstoffverordnung wurde auf Grund des Chemikaliengesetzes (ChemG) erlassen. Neben dem Arbeitnehmerschutz gelten einige Bestimmungen aus den beiden Vorschriften auch für den Schutz der Umwelt.
- der mit einem Stoff, einer Zubereitung oder einem Erzeugnis umgeht, feststellen muss, ob es sich im Hinblick auf den vorgesehenen Umgang um einen Gefahrstoff handelt;
- prüfen muss, ob Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko, als die von ihm in Aussicht genommenen erhältlich sind. Ist ihm die Verwendung dieser Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse zumutbar und ist die Substitution zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich, so darf er nur diese verwenden;
- verpflichtet ist, ein Verzeichnis aller ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffes,
- Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften,
- Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird,
- Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb;
- vor der ersten Beschäftigung von Arbeitnehmern beim Umgang mit Gefahrstoffen, die mit dem Umgang verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen hat.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben zu den Rechtsgrundlagen auf die deutschen Vorschriften beziehen. In den anderen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen.
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Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Diese Kategorie informiert über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Kinder und Jugendliche, d.h. für Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
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In dieser Kategorie finden Sie Links zu »Messen, Ausstellungen und Kongressen«, die sich mit den Themengebieten Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Arbeitswissenschaft befassen. In jedem Jahr finden im deutschen Sprachraum verschiedene internationale bzw. nationale Fachmessen, Kongresse, Fachtagungen und Ausstellungen zu diesen Themengebieten statt.
Besonders hervorzuheben ist die Deutsche Arbeitsschutzausstellung (DASA) in Dortmund. Die Ausstellung ist ein erlebnisreicher Bildungsort. Sie informiert über die Arbeitswelt und ihren Stellenwert in der Gesellschaft. Eingebunden in die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde die DASA 1993 eröffnet und anlässlich der Weltausstellung "Expo 2000" auf 13.000 m² Ausstellungsfläche fertiggestellt.
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Die Prävention und Bewältigung von Mobbingsituationen ist eine Thematik, die innerhalb des Arbeitsschutzes immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dabei gibt es Konflikte am Arbeitsplatz, Vorgesetzte, die ihre Mitarbeiter schikanieren, oder auch Kollegen, die sich permanent anfeinden, schon so lange, wie Menschen miteinander zusammenarbeiten. In den letzten Jahren hat sich für solche Schikanen am Arbeitsplatz der Begriff "Mobbing" eingebürgert. Mobbing ist das häufige und wiederholte systematische Schikanieren eines Einzelnen über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem Ziel, den Angegriffenen auszugrenzen (aus Focus Nr. 20 com 13.05.2002, Seite 62).
Folgende Merkmale sprechen für das Vorhandensein von Mobbing:
Häufigkeit: Die Schikanen passieren mindestens einmal pro Woche.
Dauer: Die Angriffe finden mindestens ein halbes Jahr lang statt.
Systematik: Die Schikanen erfolgen nicht zufällig, sondern geplant.
ungleiche Machtstrukturen: Der bzw. die Betroffene kann auf das Geschehen kaum Einfluss nehmen. Die Möglichkeit sich mitzuteilen und zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegen, wird beschnitten und deshalb können sich Betroffene nur ungenügend wehren. Ohnmacht ist immer ein Begleitumstand von Mobbing.
Zielgerichtetheit: Mobbing richtet sich immer ganz gezielt auf eine Person.
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass bei den Betroffenen massive gesundheitliche Beeinträchtigungen festzustellen sind. Als Hauptsymptome werden angegeben: Nervosität, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmungen und weitere individuelle Reaktionen. Fachkräfte in Mobbing-Beratungsstellen sowie an Mobbing-Telefonen konstatieren, dass Betroffene häufig Alkohol trinken, um ihre Konflikte "runterzuspülen". Arbeitsunfähigkeit ist oft die Folge, Kollegen und Vorgesetzte unterstellen ihnen Drückebergerei - die Mobbing-Spirale dreht sich weiter.
Durch die Links in dieser Sub-Kategorie sollen Betroffene Rat und Hilfe erhalten. Außerdem sollen Führungskräfte, Mitarbeiter und Arbeitskollegen für dieses Thema sensibilisiert und aufgeklärt sowie stärker befähigt werden, Konflikte zu lösen.
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In dieser Kategorie finden Sie ausschließlich Arbeitsschutz-Portale von Anbietern und Händlern für Produkte, die mit dem Bereich Arbeitsschutz in Verbindung stehen.
Anbieter, Hersteller und Händler von Arbeits- und Schutzausrüstungen, Arbeits- und Schutzkleidung, Branchensoftware zum Arbeitsschutz und sonstigem Industriebedarf finden Sie unter den jeweiligen Sub-Kategorien .
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In der Kategorie »Zeitschriften und Online-Magazine« finden Sie alle Arten von deutschsprachigen Fachzeitschriften, Zeitungen, Magazinen und Online-Magazinen, zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Was sind Online-Zeitschriften bzw. Magazine?
Online-Magazine sind periodisch erscheinende (nicht ständig aktualisierte) Publikationen mit journalistischem Hintergrund. Sie erscheinen nicht gedruckt, sondern nur im Internet.
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