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Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin

Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Sites unter der Kategorie
World/Deutsch/Gesellschaft/Arbeit_und_Beruf/Arbeitsschutz/
Produkte_und_Dienstleistungen/Unternehmensberatung/
Sicherheitstechnik_und_Arbeitsmedizin/
im Open Directory:

  1. Die Kategorie »Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin« ist für Seiten von überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Zentren bestimmt, die beide Dienstleistungen anbieten. Links zu Seiten, die sich nicht mehrheitlich mit dem Thema beschäftigen sind hier fehl am Platz. Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:

  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Seite bzw. des Anbieters sein; verwenden Sie keine Verkürzungen oder Vereinfachungen.

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite wiedergeben. Bitte verwenden Sie keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache bzw. unüberprüfbare Werturteile.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Beschreibungen, die den Kriterien nicht entsprechen, werden von den Editoren des Open Directory geändert. Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise bei der Anmeldung beachten.

Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet die Betriebe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Es dürfen nur Personen bestellt werden, die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Näheres regelt die Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6 bzw. GUV 0.5). Da insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im Regelfall nicht über eine betriebliche Sicherheitsfachkraft verfügen, kann die Verpflichtung auch durch Abschluss eines Betreuungsvertrages mit einer externen, freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben zu den Rechtsgrundlagen auf die deutschen Vorschriften beziehen. In den anderen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen.

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