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Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Links in der Kategorie
World/Deutsch/Gesellschaft/Arbeit und Beruf/Alkohol am Arbeitsplatz/ im Open Directory:

  1. Die Kategorie »Alkohol am Arbeitsplatz« beschäftigt sich mit allen Aspekten des Alkoholismus in der Arbeitswelt. Links zu Seiten, die sich nicht mehrheitlich mit dem Thema beschäftigen, respektive auf kommerzielle Angebote verweisen, sind hier fehl am Platz.
    Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob folgende Kategorien zutreffender sind:

  2. Der Titel, den Sie bei der Anmeldung angeben, muss der korrekte, vollständige Name der Seite bzw. des Anbieters sein; verwenden Sie keine Verkürzungen oder Vereinfachungen.

  3. Die Beschreibung, die Sie bei der Anmeldung angeben, soll in einem oder zwei Sätzen die Inhalte der Seite wiedergeben. Bitte keine Aufzählung von Schlüsselworten und keine Werbesprache bzw. unüberprüfbare Werturteile verwenden. Die Editoren des Open Directory werden die Beschreibung sonst ändern.

  4. In der Beschreibung bitte keine 1. Person, sondern nur 3. Person verwenden.

Vielen Dank dafür, dass Sie diese Hinweise beherzigen.

Mindestens jeder zehnte Beschäftigte konsumiert Alkohol am Arbeitsplatz, schätzt der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen. Als alkoholabhängig oder -krank gelten etwa 5 - 7 % der Beschäftigten. Bei 10 - 30 % aller Betriebsunfälle ist Alkohol im Spiel.

Risikofaktoren für Alkoholmissbrauch, die sich durch die Arbeit ergeben, sind z.B. hohe Anforderungen, ein schlechtes Betriebsklima, hohes Arbeitstempo oder körperliche Belastungen wie Hitze, Staub und Lärm. Auch Nacht- und Schichtarbeit können zu erhöhtem Alkoholkonsum führen. Oft kommen private Probleme und Schwierigkeiten hinzu. Im Berufsleben lässt sich an verschiedenen Anzeichen erkennen, ob jemand alkoholkrank wird oder schon ist. Auffällig sindWenn ein Arbeitnehmer ein Alkoholproblem hat, bitten Vorgesetzte häufig den Betriebsrat einzugreifen. Tatsächlich ist es aber immer Aufgabe des Vorgesetzten, das erste Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer zu führen. Erst bei den nachfolgenden Unterredungen muss der Betriebsrat zugezogen werden.

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Letzte Änderung: Sonntag, 21. Oktober 2007 3:25 PZ - editieren