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Charter (engl.) bezeichnet die zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr.

Die Bedingungen der Überlassung werden in einem Chartervertrag geregelt. Insbesondere in der Schifffahrt und in der Luftfahrt wird der Begriff verwendet, wenn auf Mietbasis Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit von anderen als den Eigentümern genutzt werden sollen. Geht es um Chartern von Segel- und Motorbooten für Urlaub oder Regatten, bezeichnet man dies gemeinhin als Yachtcharter.

Quelle: Wikipedia


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Letzte Änderung: Montag, 30. Oktober 2006 20:27 PZ - editieren